Folgepflichten an der Börse
„Wir wollten ganz explizit in das Mittelstandssegment m:access, um ein Qualitätsmerkmal zu setzen.“
Franz Katzenbogen
Finanzvorstand der BHB
Brauholding Bayern-Mitte AG
Die Pflichten eines Unternehmens bei einer Notierung in m:access:
- Veröffentlichung der Kennziffern des geprüften Jahresabschlusses (HGB genügt)
- Veröffentlichung eines Unternehmensberichtes (z.B. Halbjahresbericht, Geschäftsbericht)
- Veröffentlichung wichtiger Unternehmensnachrichten (Pressemitteilungen, IR-Mitteilungen)
- Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
- Die jährliche Teilnahme an einer Analystenkonferenz in München oder Frankfurt (wird von der Börse München organisiert, die Präsentation ist für das Unternehmen kostenlos).